Gesetzlich Versicherte:
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine notwendige Psychotherapie. Bei der Beantragung und den Formalitäten bin ich Ihnen
gerne behilflich.
Private Versicherung / Beihilfe:
Private Versicherungen und Beihilfe können die Kosten übernehmen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob die Kosten für Psychotherapie von Ihrer Versicherung übernommen werden und welche Unterlagen Ihre Kasse benötigt, da dies von Ihrem Vertrag abhängt.
Ich orientiere mich bei der Gebühr an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP - 2,3facher Satz).
Selbstzahler:
Grundsätzlich richte ich mich in der Berechnung nach der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP - 2,3facher Satz). Es können zusätzliche Kosten für zusätzliche Leistungen wie Diagnostik, Berichte o.ä. anfallen. Als Selbstzahler können Häufigkeit und Anzahl der Gespräche individuell nach Ihrem Bedarf geplant werden.
Elemente von Elternberatung und systemischer Familientherapie sind in der Regel Teil einer systemischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Möchten Sie außerhalb einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Beratung und/oder familientherapeutische Termine in Anspruch nehmen, werden diese nicht durch die Krankenkassen erstattet, sondern sind eine Eigenleistung.